Zusammenfassung

Die Europäische Kommission hat vor, wegen Verstoß gegen Kartellgesetze Google auf eine Rekordstrafe zu verklagen – konkret geht es dabei um mehr als eine Milliarde Euro. Das wird von Financial Times berichtet, die sich auf dabei auf interne Quellen beruft.

Für Google wäre das mehr als nur ein weiterer juristischer Schlagabtausch. Denn im Kern geht es um eine Frage, die seit Jahren immer wieder auftaucht: Darf ein Marktführer seine eigene Plattform so einsetzen, dass andere Anbieter kaum noch eine faire Chance haben?

Dem Unternehmen wird vorgeworfen, dass sie ihre führende Position im Suchmarkt ausgenutzt haben, um „Google Shopping“, einen eigenen Dienst, auf Kosten anderer Einzelhändlern zu positionieren.

Die endgültige Entscheidung des Kartell-Amtes wird offiziell in den kommenden Wochen bekannt gegeben.

Die Höchststrafe für solche Verletzungen beträgt 10 Prozent des Jahresumsatzes. Der Umsatz von Alphabet lag bei 90,27 Milliarden US-Dollar im letzten Jahr.

AspektEinordnung
VorwurfMissbrauch der Marktstellung im Suchmarkt
Betroffener DienstGoogle Shopping
Mögliche StrafeMehr als eine Milliarde Euro
Maximalrahmen10 Prozent des Jahresumsatzes

Der Pressedienst von Google und der Europäischen Kommission reagierten auf Anfrage dazu noch mit keiner Stellungnahme.

Es sei daran erinnert, dass die Europäische Kommission kartellrechtliche Vorwürfe auf Google Shopping bereits im April 2015 benannt hat. Alle Versuche das Problem zu beheben sind fehlgeschlagen.

Was das für den Markt bedeutet

Für Händler und Wettbewerber ist der Fall deshalb so wichtig, weil er weit über Google hinausweist. Wenn ein eigener Dienst in den Suchergebnissen bevorzugt wird, verschiebt das die Spielregeln fast unmerklich – aber mit spürbarer Wirkung. Genau hier setzt das Kartellrecht an.

  • Es soll faire Wettbewerbsbedingungen sichern.
  • Es soll verhindern, dass Marktmacht in einen dauerhaften Vorteil umgemünzt wird.
  • Und es soll dafür sorgen, dass Nutzer nicht nur das sehen, was der Plattformbetreiber selbst nach vorne schiebt.

Ob die Kommission am Ende tatsächlich die Rekordstrafe verhängt, bleibt abzuwarten. Klar ist aber schon jetzt: Der Fall dürfte die Debatte über Macht, Wettbewerb und Transparenz im digitalen Markt erneut anheizen.

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