Zusammenfassung
Google hat behauptet, dass sein Name das beliebteste Schlüsselwort auf der konkurrierenden Suchmaschine Bing ist, die Microsoft gehört. Dies geht aus einem Dokument hervor, das im Android-Streit beim Europäischen Gerichtshof eingereicht wurde, schreibt Bloomberg.
Auf den ersten Blick klingt das fast wie ein kleiner Seitenhieb im laufenden Machtkampf der Suchmaschinen. Tatsächlich steckt dahinter aber eine ernsthafte juristische Frage: Wie groß ist Googles Marktmacht wirklich, und wie stark beeinflusst die voreingestellte Suche auf Android das Verhalten der Nutzer?
„Wir haben Beweise vorgelegt, die bestätigen, dass die mit Abstand häufigste Suchanfrage auf Bing „Google“ ist, sagte Alphabet-Anwalt Alfonso Lamadrid.
Die Daten wurden während eines Berufungsverfahrens zur Aufhebung einer Kartellstrafe in Höhe von 5 Mrd. US-Dollar offengelegt, die die Europäische Kommission 2018 gegen Google wegen Verstößen im Zusammenhang mit Android-Streit verhängt hatte. Die Regulierungsbehörde argumentierte, dass die Entscheidung von Google, sich selbst als Standard-Suchmaschine auf Android zu bestimmen, darauf abzielte, Wettbewerber zu schikanieren.
Daraufhin erklärte das Unternehmen, die Anschuldigungen seien unfair. Die Nutzer wählen Google gegenüber anderen Optionen. Als Argument legte Lamadrid Daten über Bing vor. Außerdem verwies er auf Verbraucherumfragen, die zeigen, dass 95 % der Nutzer Google gegenüber konkurrierenden Diensten bevorzugen. Da diese Zahl dem Marktanteil der Suchmaschine entspricht, argumentiert das Unternehmen, dass sein Wettbewerbsvorteil nicht auf die Standardeinstellung auf Android zurückzuführen ist.
Was an dem Fall besonders interessant ist
Für Google ist das mehr als nur ein PR-Moment. Der Konzern versucht zu zeigen, dass seine Dominanz nicht künstlich erzeugt wurde, sondern aus echter Nachfrage entsteht. Für die EU-Kommission wiederum ist genau das der Knackpunkt: Wenn eine voreingestellte Suchmaschine den Markt verzerrt, reicht ein Verweis auf Popularität allein nicht aus.
- Google will belegen, dass Nutzer aktiv nach dem Dienst suchen.
- Die EU sieht in der Voreinstellung auf Android einen möglichen Wettbewerbsnachteil.
- Am Ende geht es um die Frage, wie frei die Wahl im Alltag tatsächlich ist.
| Aspekt | Google-Position | EU-Position |
|---|---|---|
| Nutzerverhalten | Google wird bewusst gewählt | Voreinstellungen beeinflussen die Wahl |
| Marktmacht | Folge von Beliebtheit | Teilweise Folge von Marktabschottung |
| Android | praktische Standardlösung | möglicher Wettbewerbshebel |
Ob es Google gelungen ist, das Gericht zu überzeugen, ist noch nicht bekannt. Klar ist aber schon jetzt: In diesem Verfahren geht es nicht nur um eine Geldstrafe, sondern auch um die Frage, wie viel Einfluss ein Standard-Setting im digitalen Alltag haben darf.