Zusammenfassung

Der Europäische Gerichtshof hat die Klage von Google abgewiesen, die darauf abzielte, die von der Europäischen Kommission im Jahr 2017 verhängte Kartellstrafe in Höhe von 2,4 Milliarden Euro für Verstöße gegen die Produktsuche aufzuheben.

Das Gericht entschied, dass die Anschuldigungen der Regulierungsbehörde gerechtfertigt waren und bestätigte die Geldstrafe.

„Das Gericht stellte fest, dass Google durch die Bevorzugung seines eigenen Produktangebotsvergleichsdienstes auf den Suchergebnisseiten auf Kosten einer günstigeren Anzeige und Positionierung bei gleichzeitiger Zurückstufung der Ergebnisse konkurrierender Dienste durch die Ranking-Algorithmen vom eigentlichen Wettbewerb abgewichen ist“, heißt es in der Pressemitteilung.

Für Google ist das mehr als nur ein weiterer juristischer Rückschlag. Der Fall zeigt, wie genau europäische Behörden inzwischen hinschauen, wenn ein Marktführer seine eigene Plattform sichtbar nach vorne schiebt. Gerade in der Produktsuche kann schon eine kleine Verschiebung in der Darstellung große Folgen haben.

Die Entscheidung des zuständigen Gerichts kann vor dem höchsten Gericht der EU angefochten werden.

Die Pressestelle der Europäischen Kommission gab folgenden Kommentar ab: „Das heutige Urteil zeigt eindeutig, dass das Verhalten von Google rechtswidrig war und schafft die notwendige Rechtsklarheit für den Markt.“

Ein Google-Sprecher sagte seinerseits: „Produktlisten haben schon immer dazu beigetragen, dass Menschen schnell und einfach die Produkte finden, die sie suchen, und dass Verkäufer potenzielle Kunden erreichen. Diese Entscheidung bezieht sich auf einen sehr spezifischen Sachverhalt. Wir werden sie sorgfältig prüfen, haben aber bereits 2017 Änderungen vorgenommen, um die Anforderungen der Europäischen Kommission zu erfüllen.“

Unabhängig vom weiteren Rechtsweg bleibt der Kern des Falls klar: Wer eigene Dienste in Suchergebnissen bevorzugt, bewegt sich schnell in einem heiklen Bereich. Für große Plattformen ist das ein Balanceakt zwischen Produktgestaltung und Wettbewerbsrecht. Und genau dort wird es für die Branche spannend.

AspektBedeutung im Fall
Strafe2,4 Milliarden Euro
KernvorwurfBevorzugung des eigenen Produktvergleichsdienstes
FolgeBestätigung der Entscheidung der EU-Kommission
Nächster Schrittmögliche Anfechtung vor dem höchsten EU-Gericht

Am Ende bleibt damit vor allem eine Frage offen: Wie weit darf eine Suchmaschine gehen, wenn sie eigene Angebote sichtbar macht? Die Antwort darauf dürfte nicht nur Google, sondern den gesamten digitalen Markt noch länger beschäftigen.

Weitere Business SEO-News