Zusammenfassung

Drei Jahre sind vergangen, seit der Europäische Gerichtshof im Jahr 2014 das Recht der Nutzer auf ein Vergessen in den Suchmaschinen bestätigt hat. Anlässlich des dreijährigen Bestehens, gab Google Statistiken darüber frei, wie Nutzeranfragen verarbeitet werden, die Informationen über sich selbst aus den Suchergebnissen entfernen wollten.

Laut der bereitgestellten Daten hat Google von 2014 bis 2017 654 Anfragen für die Entfernung von 2,4 Millionen URLs erhalten. 43% von ihnen wurde stattgegeben. Google gab auch Infografiken weiter, die eine detailliertere Übersicht über diese Anfragen bieten und wer sie übermittelt.

So stammt die überwältigende Mehrheit der Anfragen (89%) von normalen Nutzern und 11% von anderen Quellen wie Unternehmen, Regierungsbeamten, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens usw.

Was die Websites betrifft, die Nutzer aus den Suchergebnissen entfernen möchten, gibt es hier vier Kategorien: Kataloge (19%), soziale Netzwerke (12%), Nachrichtenseiten (18%), öffentliche Websites (3%).

In den meisten Fällen möchten Benutzer professionelle Informationen entfernen (24% der Anfragen). Google veröffentlichte außerdem einen Artikel mit dem Titel „Drei Jahre Recht auf Vergessen“, der eine detaillierte Analyse dieses Themas bietet.

Was diese Zahlen zeigen

Die Statistik macht vor allem eines deutlich: Das Thema ist längst kein Randthema mehr. Wer heute online sichtbar ist, hinterlässt Spuren, und genau dort setzt das Recht auf Vergessen an. Für Betroffene kann das ein wichtiger Hebel sein, wenn veraltete oder unpassende Inhalte weiterhin in der Suche auftauchen.

Ein kurzer Blick auf die Verteilung

BereichAnteil
Normale Nutzer89%
Andere Quellen11%
Professionelle Informationen24%
Soziale Netzwerke12%

Gerade diese Mischung zeigt, wie unterschiedlich die Gründe für einen Antrag sein können. Mal geht es um alte Einträge, mal um Inhalte, die im falschen Kontext weiterleben. Und genau deshalb bleibt das Thema so sensibel.

  • Betroffene sollten prüfen, welche Inhalte tatsächlich noch relevant sind.
  • Unternehmen und öffentliche Stellen müssen mit solchen Anfragen sorgfältig umgehen.
  • Für Suchmaschinen bleibt die Abwägung zwischen Öffentlichkeit und Privatsphäre zentral.

Am Ende ist das Recht auf Vergessen kein einfacher Schalter, sondern eher ein Balanceakt. Google liefert mit den veröffentlichten Zahlen zumindest einen seltenen Blick darauf, wie oft dieser Balanceakt in der Praxis überhaupt verlangt wird.

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