Zusammenfassung

Der Generalstaatsanwalt von Missouri, Josh Hawley, leitete eine Untersuchung gegen Google ein. Nach seinem Dafürhalten steht das Unternehmen in Verdacht, die Antimonopolgesetzgebung und den Verbraucherschutz zu verletzen.

Derzeit untersucht der Bundesstaatsanwalt die Geschäftspraktiken von Google. Insbesondere geht es darum, wie die Sammlung von Benutzerdaten und Informationen verarbeitet wird und inwiefern diese Daten andere Wettbewerber bei der Angebotsauswahl von Konsumenten benachteiligen.

Aus einer Pressemitteilung: „Zu diesen Missständen bei den Geschäftspraktiken zählen die Sammlung, Nutzung und Offenlegung von Informationen über Google-Nutzer und deren Onlineaktivitäten; die angebliche Nutzung von Google Online-Inhalten von Websites von Mitbewerbern; die angebliche Manipulation von Suchergebnissen, um eigene Dienste zu fördern und andere Websites, die mit Google konkurrieren, herunterzustufen.“

Genau an diesem Punkt wird die Sache für Nutzer und Wettbewerber heikel. Denn wenn ein Suchergebnis nicht nur nützlich, sondern zugleich strategisch sortiert ist, verschiebt sich der Wettbewerb leise, aber spürbar. Wer sucht, merkt davon oft wenig. Wer konkurriert, umso mehr.

Search Engine Land behauptet, dass diese Untersuchung politischer Natur sein könnte und Hawley, der für einen Senatssitz antritt, die nötige Aufmerksamkeit bei seiner Kandidatur bringen könnte.

Dass dieses Problem von Google auf seinem heimischen Markt der USA kein neues Phänomen ist, zeigt der Umstand, dass bereits im Januar 2016 der Generalstaatsanwalt von Utah und Washington die US Federal Trade Commission (FTC) aufgefordert hat, die Kartelluntersuchung gegen Google in diesem Bereich fortzusetzen.

2013 hat Google bereits eine Vergleichsvereinbarung mit dem FTC unterzeichnet. Zu dieser Zeit sagte die Regulierungsbehörde aus, dass es keine ausreichenden Beweise für die eindeutige Schuld des Unternehmens gebe.

Was an der Untersuchung besonders brisant ist

Für Google geht es dabei nicht nur um einzelne Vorwürfe, sondern um die grundsätzliche Frage, wie viel Einfluss ein dominanter Anbieter auf den digitalen Markt haben darf. Gerade bei Suchmaschinen, Anzeigen und Daten ist die Grenze zwischen Produktverbesserung und Marktverzerrung oft schwer zu ziehen.

Im Kern stehen drei Punkte im Raum

  • die Nutzung und Weitergabe von Nutzerdaten
  • die mögliche Bevorzugung eigener Dienste in der Suche
  • die Benachteiligung konkurrierender Angebote durch Ranking und Sichtbarkeit

Ob daraus am Ende ein belastbarer Kartellfall wird, bleibt offen. Klar ist aber schon jetzt: Die Debatte um Googles Marktmacht ist in den USA längst nicht abgeschlossen.

ThemaWorum es geht
NutzerdatenSammlung, Nutzung und Offenlegung von Informationen
SuchergebnisseMögliche Bevorzugung eigener Angebote
WettbewerbAuswirkungen auf andere Websites und Dienste

Für Beobachter bleibt deshalb vor allem eine Frage spannend: Wird hier tatsächlich ein wettbewerbsrechtliches Problem aufgearbeitet, oder vor allem ein politisches Signal gesetzt? Wahrscheinlich beides ein Stück weit. Und genau das macht den Fall so bemerkenswert.

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