Europa gegen IT-Unternehmen

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Europäische Behörden und IT-Technologieunternehmen haben eine doch recht lange Geschichte von Konfrontationen vorzuweisen. Anders, als bei herkömmlichen Unternehmen, bei denen es um Wettbewerbsrecht und ähnliches geht, sind bei IT-Unternehmen Fragen zu Datenschutz und Steuern maßgeblich.

Beispielsweise hat der Europäische Gerichtshof seinen EU-Bürgern ein „Recht auf Vergessen“ grundsätzlich zugesprochen. Eine Entscheidung, die in erster Linie Google betrifft. Die Europäische Kommission hat die US-Amerikanische Suchmaschine außerdem mehrfach auf Verstöße hin überprüft, die den Bereich der Antimonopolgesetzgebung tangieren.

Europäische Union

Europäische Union. (c) Bildquelle: flickr / WILLIAM WILHELM BEDZRAH / CC BY 2.0

 

Oktober 2017

Jetzt haben die europäischen Behörden ernsthaft beschlossen, Geld von Technologiefirmen einzufordern und steuerlich anders zu stellen. Hier die Fakten zu dem, was sie im Oktober 2017 angekündigt haben.

Amazon & Luxemburg

Am 4. Oktober gab die Europäische Kommission bekannt, dass sie beabsichtigt, 294 Millionen US-Dollar Steuern bei Amazon einzufordern, die in Luxemburg Steuervorteile genießt. Faktisch zahlt Amazon vier Mal weniger Steuern, als andere Unternehmen. Laut der obersten Wettbewerbshüterin der EU, Kommissarin Margrethe Vestager, hat die luxemburgische Regierung unrechtmäßiger Weise erlaubt, dass in ihrem Land ein quasi dem Anschein nach Unternehmen ansässig wird, das jedoch ohne Angestellten, Büros und operativem Geschäft auskommt.

Apple & Irland

Die Europäische Kommission erinnerte ferner daran, dass Irland nach der Entscheidung der Kommission gegen das Unternehmen Apple, Steuern in Höhe von 13 Milliarden Euro erheben muss, sie aber noch nicht erhoben hat. Daher wird die Europäische Kommission Klage gegen Irland beim Europäischen Gerichtshof einreichen. Im vergangenen Jahr stellte die Kommission fest, dass die irische Regierung über einen Zeitraum von zehn Jahren zugelassen hat, dass das Unternehmen seine Gewinne nur mit einem Steuersatz von 1 Prozent und zum Teil auch noch darunter versteuern musste. Dieses widerspricht der EU-Rechtsvorschrift über staatliche Beihilfen, die es EU-Mitgliedsstaaten verbietet, ausgesuchten Unternehmen Steuervorteile zu gewähren.

Apple wurde sich 1991 mit Irland einig. Zu dieser Zeit war das Leben für die Iren noch von einer hohen Arbeitslosigkeit gekennzeichnet und die Behörden wollten Unternehmen ins Land locken. Apples Büro in der Stadt Cork ist zum größten privaten Arbeitgeber der Region geworden. Die irischen Behörden, sowie auch Apple, haben 2016 die Entscheidung der Europäischen Kommission abgelehnt.

Europaflagge

Europaflagge. (c) Bildquelle: flickr / Klaas Brumann / CC BY 2.0

 

Europäische Kommission & Steuern

Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass europäische Filialen der Technologieunternehmen bei milder Einschätzung halb so viel Steuern zahlen wie andere Unternehmen. Der durchschnittliche Steuersatz auf Gewinne von Technologieunternehmen beträgt in der Europäischen Union 10,1 Prozent, während der durchschnittliche Steuersatz in traditionellen Unternehmen bei 23,2 Prozent liegt. Unternehmen können ihren Steuersatz auf geradezu 1 Prozent drücken, wenn sie ihren Firmensitz in Länder wie Luxemburg oder Irland verlegen.

Der EU entgehen so mehr als 150 Milliarden Euro an Steuereinnahmen.

Macrons Pläne

Um dieses Problem zu lösen, schlug der französische Staatspräsident Emmanuel Macron vor, dass Unternehmen Steuern in den Ländern zahlen, in denen sie Geld verdienen und nicht dort, wo sie registriert sind. Er schlug auch vor, Steuern auf den Umsatz und nicht auf die Gewinne der Unternehmen zu beziehen. Sein Vorstoß in dieser Frage, wurde von 10 Mitgliedsländern begrüßt, darunter Deutschland, Spanien oder auch Italien. Es wird davon ausgegangen, dass die neuen Regeln für die Besteuerung in der Europäischen Union bis zum Frühjahr 2018 ausgearbeitet sein werden.

Über den Autor:
Foto von Vitaliy Malykin Vitaliy Malykin CEO von Design4u Köln Tel.: +49 2219753416 E-Mail: webmaster@design4u.org Websites: , , Wikipedia
Vitaliy Malykin (Dipl.-Kfm.) ist seit 2005 in den Bereichen Webentwicklung, Online Marketing, SEO, SEM und SMO unterwegs. Zu seinen Fähigkeiten und Kenntnissen zählen u. a. Suchmaschinenoptimierung, Webentwicklung, Webdesign, WordPress Development, Storytelling, Erstellung und Optimierung von Longreads und conversionsbasierter Landing Pages, Growth Hacking, aber auch Kommunikation, Führung von remote Entwickler Teams, Unternehmensführung, Beratung und Business Development. Malykin realisierte diverse IT-Projekte, plante, implementierte und setzte SEO Strategien und Maßnahmen für mehrere bekannte Unternehmen in Deutschland, Europa, Russland und der Welt um.
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